Informationen für Gäste
Der MYC-Passau begrüßt Dich sehr herzlich
als Gast in unserem Hafen und Clubgelände!
In der Hauptsaison ist unser Hafen
täglich in der Zeit von 18:00 bis 19:30 Uhr besetzt.
Den zuständigen Hafenmeister erreichst du
unter der Handynummer: +49 160 922 13 235
Und hier noch unser Gästeblatt PDF zum vorab ausdrucken und ausfüllen: Klick
Unsere Übernachtungspreise richten sich nach der Bootslänge:
– Kosten pro Nacht: | |
– Bootslänge bis 6,99 m | 16,00 Euro |
– Bootslänge 7,00 m bis 9,99 m | 20,00 Euro |
– Bootslänge 10,00 m bis 11,99 m | 25,00 Euro |
– Bootslänge ab 12,00 m | 30,00 Euro |
– Kosten Kranbenutzung: – Kranen nur nach Anfrage und Terminvereinbarung | |
– Kranbenutzung einmalig Schlauchboot | 25,00 Euro |
– Kranbenutzung einmalig Bootslänge bis 6,99 m | 50,00 Euro |
– Kranbenutzung einmalig Bootslänge ab 7,00 m | 60,00 Euro |
– Nutzung KFZ-Parkplatz: | |
– KFZ (pro Tag) | 5,00 Euro |
– Trailer (pro Tag) | 5,00 Euro |
Hafenordnung des MYC-Passau e.V.
§1
Diese Hafenordnung gilt für den gesamten Hafenbereich
des MYC-Passau e.V. und ist Bestandteil der Clubsatzung.
§2
Das Betreten und Befahren der Hafenanlagen ist nur Clubmitgliedern, deren Familienangehörigen oder widerruflich deren Gästen gestattet. Clubfremden Personen ist der Zutritt nicht gestattet.
Nichtbeachtung wird strafrechtlich nach $123 StGB wegen Hausfriedensbruch verfolgt.
§3
Das Betreten und Benutzen
der Hafen, Kran und Steganlagen erfolgt auf eigene Gefahr.
Haftungsansprüche gegenüber dem Club, gleich welcher Art, sind ausgeschlossen.
Ein Versicherungsschutz für Personen oder Sachschäden besteht nicht. Eltern haften für Ihre Kinder. Die Clubmitglieder sind für das Verhalten Ihrer Gäste verantwortlich.
§4
Das Befahren des Hafenbeckens hat mit mäßiger Geschwindigkeit zu erfolgen. Wellenschlag ist unbedingt zu vermeiden! Das Wasserski laufen und Schwimmen im Hafenbecken ist verboten.
§5
Clubfremden Personen ist das Befahren des Hafens und die Benutzung der Steg und Krananlagen nur mit Genehmigung der Vorstandschaft des MYC Passau gestattet.
§6
Die zugewiesenen Liegeplätze sind unbedingt einzuhalten. Es ist darauf zu achten, dass diese sich in einem sauberen Zustand befinden.
Die Behinderung durch abgestellte Gegenstände ist möglichst zu vermeiden. Die Boote sind so zu verheften, dass eine Beschädigung der Hafenanlage ausgeschlossen ist.
§7
Den Clubmitgliedern wird eine private Haftpflichtversicherung für Ihre Boote dringend empfohlen.
§8
Die Benutzer der Hafenanlage haben dafür sorge zu tragen, dass Abfälle und dergleichen in die dafür vorgesehenen Behälter entleert werden.
Das Hafengelände ist das Spiegelbild unseres Vereins!
§9
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kranbenutzung auf eigene Gefahr erfolgt und nur den Clubmitgliedern bzw. den durch die Vorstandschaft genehmigten Personenkreis gestattet ist. Es ist darauf zu achten, dass Beschädigungen der Anlagen unterbleiben. Beschädigungen ziehen zivilrechtliche Ansprüche nach sich.
$10
Das Tor ist jeweils abzuschließen. Der Verlust der dazugehörigen Schlüssel ist der Vorstandschaft sofort mitzuteilen.
Die Parkplätze sind entsprechend den Richtlinien zu benutzen.
Wenn es Dir bei uns gefallen hat,
freuen wir uns auch sehr über eine Spende!
Wir wünschen Dir einen schönen und erholsamen Aufenthalt beim MYC-Passau e.V.!